Deutsch-Französischer Masterstudiengang Rechtswissenschaft Köln/Paris I, Spezialisierung „Wirtschaftsrecht“
Der einjährige Deutsch-Französische Masterstudiengang im Wirtschaftsrecht ist für Absolventen des Bachelorstudiengangs besonders interessant, um die Kenntnisse der beiden Rechtsordnungen im praxisrelevanten Feld des Wirtschaftsrechts zu vertiefen und die bilinguale Ausbildung zu vervollständigen.
Nähere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie in der Rubrik Studium.
Staatsexamen
Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der zwei Staatsexamina. Diese sind in Deutschland nach wie vor Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt oder zum Richteramt.
Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so kann die LL.B.-Abschlussnote als universitärer Teil der Staatsprüfung angerechnet und zu 30 % in die Note der Ersten juristischen Staatsprüfung eingebracht werden. In diesem Fall muss zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung neben den im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen an der Universität zu Köln lediglich noch der „große Schein“ erworben werden. Dieser besteht aus je einer Übung mit Abschlussklausur im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie aus einer Hausarbeit in einem der drei Rechtsgebiete. Der Erwerb dieser Zulassungsvoraussetzungen für die Erste juristische Staatsprüfung kann innerhalb eines Semesters und parallel zur Examensvorbereitung erfolgen, so dass sich der zeitliche Mehraufwand in geringem Umfang hält.
Drei Semester des Auslandsstudiums werden den Teilnehmern von der Universität zu Köln als Urlaubssemester angerechnet, d. h. das Studium wird in Köln im sechsten Fachsemester fortgesetzt. Damit ist bei einer dreisemestrigen Examensvorbereitung die Teilnahme am Freischuss möglich (Anmeldung bis zum Ende des achten Fachsemesters).
Der zeitliche Mehraufwand des Deutsch-Französischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaft Köln/Paris I im Vergleich zum Staatsexamens-Studiengang hält sich somit in sehr geringem Rahmen und macht sich durch den Erwerb eines international anerkannten Doppelabschlusses in jedem Falle bezahlt. Da auch die Teilnahme am Freischuss ohne weiteres möglich ist, entsteht den Absolventen des Bachelorstudiengangs im Vergleich zu anderen Jura-Studenten kein Nachteil. Schließlich ist noch zu beachten, dass auch im Rahmen eines „gewöhnlichen“ Jurastudiums, kombiniert mit ein oder zwei Erasmus-Semestern, ein ganz ähnlicher zeitlicher Mehraufwand entsteht.
Näheres zum Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung finden Sie auf der Homepage des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Link). Dort kann auch die entsprechende Prüfungsordnung eingesehen werden.
Weitere Aufbaustudiengänge
Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, nach Abschluss des Bachelorstudiengangs an weiteren Aufbaustudiengängen in verschiedenen Spezialisierungen teilzunehmen. Informationen über Masterstudiengänge an der Universität zu Köln sind auf den Homepages des Dekanats (Link) sowie des Zentrums für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzusehen (Link).
Direkter Berufseinstieg
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, mit dem ein Direkteinstieg in den höheren diplomatischen Dienst beim Auswärtigen Amt sowie in verschiedene Trainee-Programme in der Wirtschaft möglich ist.
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