Fortsetzung des Studiums in Köln / Deutschland


Deutsch-Französischer Masterstudiengang Rechtswissenschaft Köln/Paris I, Spezialisierung „Wirtschaftsrecht“

Der einjährige Deutsch-Französische Masterstudiengang im Wirtschaftsrecht ist für Absolventen des Bachelorstudiengangs besonders interessant, um die Kenntnisse der beiden Rechtsordnungen im praxisrelevanten Feld des Wirtschaftsrechts zu vertiefen und die bilinguale Ausbildung zu vervollständigen.

Nähere Informationen zum Masterstudiengang finden Sie in der Rubrik Studium.

Staatsexamen

Sieht der Absolvent seine berufliche Zukunft in Deutschland, empfiehlt sich der Abschluss der zwei Staatsexamina. Diese sind in Deutschland nach wie vor Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt oder zum Richteramt.

Wird das Studium an der Universität zu Köln fortgesetzt, so kann die LL.B.-Abschlussnote als universitärer Teil der Staatsprüfung angerechnet und zu 30 % in die Note der Ersten juristischen Staatsprüfung eingebracht werden. In diesem Fall muss zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung neben den im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen an der Universität zu Köln lediglich noch der „große Schein“ erworben werden. Dieser besteht aus je einer Übung mit Abschlussklausur im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie aus einer Hausarbeit in einem der drei Rechtsgebiete. Der Erwerb dieser Zulassungsvoraussetzungen für die Erste juristische Staatsprüfung kann innerhalb eines Semesters und parallel zur Examensvorbereitung erfolgen, so dass sich der zeitliche Mehraufwand in geringem Umfang hält.

Drei Semester des Auslandsstudiums werden den Teilnehmern von der Universität zu Köln als Urlaubssemester angerechnet, d. h. das Studium wird in Köln im sechsten Fachsemester fortgesetzt. Damit ist bei einer dreisemestrigen Examensvorbereitung die Teilnahme am Freischuss möglich (Anmeldung bis zum Ende des achten Fachsemesters).

Der zeitliche Mehraufwand des Deutsch-Französischen Bachelorstudiengangs Rechtswissenschaft Köln/Paris I im Vergleich zum Staatsexamens-Studiengang hält sich somit in sehr geringem Rahmen und macht sich durch den Erwerb eines international anerkannten Doppelabschlusses in jedem Falle bezahlt. Da auch die Teilnahme am Freischuss ohne weiteres möglich ist, entsteht den Absolventen des Bachelorstudiengangs im Vergleich zu anderen Jura-Studenten kein Nachteil. Schließlich ist noch zu beachten, dass auch im Rahmen eines „gewöhnlichen“ Jurastudiums, kombiniert mit ein oder zwei Erasmus-Semestern, ein ganz ähnlicher zeitlicher Mehraufwand entsteht.

Näheres zum Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung finden Sie auf der Homepage des Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Link). Dort kann auch die entsprechende Prüfungsordnung eingesehen werden.

Weitere Aufbaustudiengänge

Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, nach Abschluss des Bachelorstudiengangs an weiteren Aufbaustudiengängen in verschiedenen Spezialisierungen teilzunehmen. Informationen über Masterstudiengänge an der Universität zu Köln sind auf den Homepages des Dekanats (Link) sowie des Zentrums für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzusehen (Link).

Direkter Berufseinstieg

Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, mit dem ein Direkteinstieg in den höheren diplomatischen Dienst beim Auswärtigen Amt sowie in verschiedene Trainee-Programme in der Wirtschaft möglich ist.

 

 

Fortsetzung des Studiums international und in der Wissenschaft


Internationale Fortsetzungsmöglichkeiten

Die Maîtrise en droit ermöglicht zudem die Teilnahme an den Auswahlverfahren für die renommierten Europa-Kollegien in Brügge und Natolin sowie an den Concours der Europäischen Union. Viele ehemalige Teilnehmer wählten auch ein Aufbaustudium in einem englischsprachigen Land, um dort einen Master of Laws zu erwerben.

Fortsetzungsmöglichkeiten in der Wissenschaft

Die Promotion bzw. das „doctorat“ ist die Fortsetzungsmöglichkeit des Studiums im Sinne einer wissenschaftlichen Karriere, wobei in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren eine Dissertationsschrift bzw. eine „thèse de doctorat“ angefertigt und veröffentlicht wird.

Informationen zur Promotion an der Universität zu Köln finden Sie unter folgendem Link.

Die juristischen Fakultäten der Universität zu Köln und der Universität Paris I bieten im Rahmen Ihrer Kooperation darüber hinaus ein deutsch-französisches Doktorandenprogramm an (cotutelle de thèse). Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Internationale Beziehungen (Link).

Hinsichtlich der weiteren Fragen, was die Kontaktaufnahme mit einem Betreuer und die Themenfindung anbelangt, empfehlen wir den Interessenten, sich zunächst selbst Gedanken zu machen, welches Rechtsgebiet sie interessiert und welcher Kölner Professor dafür in Frage käme. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann bei einer Cotutelle wie bei einer "gewöhnlichen" Promotion (schriftliche oder telefonische Anfrage, persönliches Gespräch, Exposé, ...). Anhand der konkreten Vorgaben wird es dem Büro der Deutsch-Französischen Studiengänge Rechtswissenschaften Köln/Paris I dann möglich sein, gezielt französische Professoren hinsichtlich einer Co-Betreuung anzusprechen.

 

 

Fortsetzung des Studiums in Paris / Frankreich


Masterstudium

Auch die Unviersité Paris I (Panthéon-Sorbonne) lässt im Rahmen des Deutsch-Französischen Masterstudiengangs in der Spezialisierung Wirtschaftsrecht bis zu zehn Studierende zu. Das Curriculum ist spiegelbildlich zu dem des Kölner Teils des Masterprogramms aufgebaut.

Die Maîtrise en droit ermöglicht den Absolventen des Bachelorstudiengangs zudem die Teilnahme an anderen französischen Aufbaustudiengängen eines „cinquième année“ mit dem Abschluss „Master 2“ (Master of Laws).

Anwalts-, Richter- und Verwaltungsschulen

Die Maîtrise en droit berechtigt außerdem zum Eintritt in die Anwalts-, Richter- und Verwaltungsschulen, die im Sinne einer Karriere in den klassischen juristischen Berufsfeldern das französische Äquivalent zum Staatsexamen darstellen.