Ablauf des Feststellungsverfahrens
Die Sprachkenntnisse für den Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften werden in einem von der Universität zu Köln durchzuführenden Feststellungsverfahren ermittelt. Das Verfahren wird in schriftlicher Form durchgeführt und besteht aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil. Von der Teilnahme am allgemeinen Teil – einer Übersetzung eines Texts allgemeinen Inhalts von der deutschen in die französische Sprache – sind diejenigen Bewerber befreit, die im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach (oder in Baden-Württemberg: in der schriftlichen Abiturprüfung) Französisch mindestens die Note ausreichend erzielt, das französische Baccalauréat oder das Diplôme approfondi de langue francaise (DALF niveau C°1 oder höher) erworben haben.
Der besondere Teil umfasst das Verständnis, die Wiedergabe und die selbständige Anfertigung von Texten zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen (in französischer Sprache). Er beinhaltet die Wiedergabe eines in deutscher Sprache vorgelesenen Textes in französischer Sprache, die Wiedergabe eines vorgelesenen französischen Textes in französischer Sprache unter Berücksichtigung mehrerer Verständnisfragen sowie abschließend die Anfertigung eines Aufsatzes in französischer Sprache zu einem gestellten Thema.
Da hiermit die studiengangbezogenen fachsprachlichen Kenntnisse festgestellt werden sollen, nehmen am besonderen Teil alle Bewerberinnen und Bewerber teil. Es sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich! Sie können sich an Schulfranzösisch auf hohem Leistungskursniveau orientieren. Bei der Vorbereitung auf das Feststellungsverfahren ist die regelmäßige Lektüre französischer Zeitungen (etwa Le Monde oder Le Figaro) hilfreich und sinnvoll.
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