Termine > Bachelor

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht zu den für Sie relevanten Terminen für das Bewerbungsverfahren zum Bachelorstudiengang zusammengestellt.

15. Mai 2010

 

Bewerbungsschluss an der Universität zu Köln

5. Juni 2010

 

Schriftliches Feststellungsverfahren
Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie hier

Anfang Juli 2010

 

Mitteilung der Ergebnisse des Feststellungsverfahrens

15. Juli 2010

 

Bewerbungsschluss an der Universität zu Köln für eine Zulassung im Fach Rechtswissenschaft

Anfang August 2010

 

Versendung der Zulassungsbescheide durch die Universität zu Köln

bis Ende August 2010

 

Einschreibung an der Universität zu Köln

28. September 2010

 

voraussichtlicher Beginn des Terminologiekurses

11. Oktober 2010

 

Beginn des Wintersemesters 2010/11 (Einführungswoche an der Juristischen Fakultät)
18. Oktober 2010 Beginn der Vorlesungen für das erste Semester


> Merkblatt für das Bewerbungsverfahren 2010 (als pdf-Dokument zum Herunterladen)

 

Bewerbungsvoraussetzungen > Bachelor

- Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie (für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 gilt, dass sie Ihre vorhandenen
Oberstufenzeugnisse ab 12.1. beifügen und das Abschlusszeugnis schnellstmöglich nachreichen)
- Tabellarischer Lebenslauf mit zwei Fotos und Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Erklärung, ob bereits eine Teilnahme am Feststellungsverfahren für die studiengangbezogenen Sprachkenntnisse erfolgte (ein Muster kann hier heruntergeladen werden)


Bewerbungsschluss: 15. Mai eines jeden Jahres

Bewerbungsadresse:
Deutsch-Französische Rechtswissenschaften Köln/Paris I
Universität zu Köln
50923 Köln
Deutschland

 

Feststellungsverfahren für den Bachelorstudiengang

Ablauf des Feststellungsverfahrens

Die Sprachkenntnisse für den Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden in einem von der Universität zu Köln durchzuführenden Feststellungsverfahren ermittelt. Das Verfahren wird in schriftlicher Form durchgeführt und besteht aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil. Von der Teilnahme am allgemeinen Teil – einer Übersetzung eines Texts allgemeinen Inhalts von der deutschen in die französische Sprache – sind diejenigen Bewerber befreit, die im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach (oder in Baden-Württemberg: in der schriftlichen Abiturprüfung) Französisch mindestens die Note ausreichend erzielt, das französische Baccalauréat oder das Diplôme approfondi de langue francaise (DALF niveau C°1 oder höher) erworben haben.

Der besondere Teil umfasst das Verständnis, die Wiedergabe und die selbständige Anfertigung von Texten zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen (in französischer Sprache). Er beinhaltet die Wiedergabe eines in deutscher Sprache vorgelesenen Textes in französischer Sprache, die Wiedergabe eines vorgelesenen französischen Textes in französischer Sprache unter Berücksichtigung mehrerer Verständnisfragen sowie abschließend die Anfertigung eines Aufsatzes in französischer Sprache zu einem gestellten Thema.

Da hiermit die studiengangbezogenen fachsprachlichen Kenntnisse festgestellt werden sollen, nehmen am besonderen Teil alle Bewerberinnen und Bewerber teil. Es sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich! Sie können sich an Schulfranzösisch auf hohem Leistungskursniveau orientieren. Bei der Vorbereitung auf das Feststellungsverfahren ist die regelmäßige Lektüre französischer Zeitungen (etwa Le Monde oder Le Figaro) hilfreich und sinnvoll.

Das Feststellungsverfahren findet am ersten Samstag im Monat Juni statt.