FAQ für den Bachelorstudiengang

Fragen

1. Was setzt die Teilnahme voraus?
2. Wer kann sich bewerben?
3. Ich habe meinen Schulabschluss außerhalb der EU gemacht - was tun?
4. Wie muss ich mich bewerben?

 

Antworten

1. Was setzt die Teilnahme voraus?

a) Die erfolgreiche Teilnahme am "Verfahren über die Feststellung der studienbezogenen Sprachkenntnisse"

und

b) die Zuweisung eines Studienplatzes für das Fach Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung an der Universität zu Köln. Die Zuweisung erfolgt zum Wintersemester 2009/10 durch ein uni-internes Onlineverfahren.

2. Wer kann sich bewerben?

Jeder Schüler mit einer in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union (mit Ausnahme Frankreichs) erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Die Staatsangehörigkeit der Bewerber spielt keine Rolle. Das Kriterium für Zweifelsfälle, insbesondere Teilnehmer mit doppelter Staatsangehörigkeit, ist der Lebensmittelpunkt. Hat der Bewerber überwiegend in Frankreich gelebt, so ist die Bewerbung an die Université Paris I zu richten. Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Frankreich erworben haben, nehmen grundsätzlich an dem Auswahlverfahren an der Université Paris I teil.

4. Ich habe meinen Schulabschluss außerhalb der EU gemacht - was tun?

Bewerber, die in einem Land außerhalb der EU ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen diese anerkennen lassen, da ansonsten keine Zuweisung eines Studienplatzes durch die ZVS erfolgen kann.Für Deutsche mit Wohnsitz in NRW oder außerhalb Deutschlands ist dafür die Zentrale Zeugnisanerkennungstelle der Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Andere Interessenten können bei den jeweiligen Landeskultusministerien die zuständigen Stellen erfragen.

5. Wie muss ich mich bewerben?

Jeder Bewerber übersendet eine beglaubigte Kopie seines Abiturzeugnisses (Schüler der 13. Klasse übersenden beglaubigte Kopien der drei letzten Halbjahreszeugnisse und reichen das Abiturzeugnis nach), ein Motivationsschreiben (in deutscher oder französischer Sprache), in dem der Bewerber darlegt, aus welchen Gründen er oder sie an diesem Studiengang teilnehmen möchte, einen tabellarischen Lebenslauf, zwei Passfotos neueren Datums sowie gegebenenfalls den Nachweis über das DALF-Diplom (wenn vollständig absolviert) und eine Erklärung, ob bereits eine Teilnahme am Feststellungsverfahren für die studienbezogenen Sprachkenntnisse erfolgte. Die Beifügung weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Insbesondere müssen bei der Bewerbung keine besonderen Französischkenntnisse nachgewiesen werden. Die Bewertung der Sprachkenntnisse eines Bewerbers erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen des Feststellungsverfahrens erbrachten Leistungen. Die vollständige Absolvierung des DALF -ebenso wie der Nachweis eines Leistungskurses Französisch mit mindestens "ausreichend"- ermöglichen lediglich die Befreiung vom Allgemeinen Teil des Feststellungsverfahrens und hat keine weiteren Auswirkungen auf das Auswahlverfahren.

Die Unterlagen für die Bewerbung bei uns sind bis zum 15. Mai des Jahres (Ausschlussfrist, Datum des Poststempels entscheidet) zu richten an:

Deutsch-Französische Studiengänge Rechtswissenschaft Köln/Paris I
Universität zu Köln
50923 Köln