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Charakteristische Merkmale

• Studium in einer vollintegrierten Gruppe

• Ausbildung in zwei Rechtssystemen

• Studium in der Medienstadt Köln und an der Sorbonne im Zentrum von Paris

• Doppelabschluss LL.B. und Maîtrise

• Anerkennung des Studiengangs als Schwerpunktbereich

• Exzellente Karriereperspektiven

• Aktives Alumninetzwerk (JDFR e.V.)

• Studiengebührenbefreiung an der Université Paris I für die über Köln zugelassenen Studierenden und umgekehrt

• Finanzielle Unterstützung der Studierenden durch die Deutsch-Französische Hochschule (www.dfh-ufa.org)

Deutsch-Französische Hochschule


Studienverlauf


Jeweils zum Wintersemester beginnt ein neuer Jahrgang, bestehend aus einer Gruppe von etwa 30 deutschen und 30 französischen Teilnehmern, das Studium an der Universität zu Köln. Dort besuchen die Teilnehmer vier Semester lang gemeinsam mit den anderen Jurastudenten Vorlesungen im Zivil- und Strafrecht sowie im Öffentlichen Recht. Darüber hinaus besuchen die Teilnehmer Zusatzveranstaltungen zum französischen Recht, fertigen eine Bachelorarbeit an und absolvieren ein Praktikum. Die zu erbringenden Leistungen richten sich nach einer eigenen Prüfungsordnung. Für jedes Semester wird ein Stundenplan mit den zu besuchenden Vorlesungen und den zu erbringenden Leistungen vorgegeben. Sind alle Klausuren und Hausarbeiten bestanden, werden die Teilnehmer nach dem ersten Studienabschnitt nach Paris versetzt.

In Paris folgen die Teilnehmer einem besonderen, auf die internationale Ausrichtung des Studiengangs zugeschnittenen Stundenplan. Im französischen Recht hören die Teilnehmer vor allem Vorlesungen im Zivilrecht. Im Verwaltungs- und Strafrecht konzentriert sich die Wissensvermittlung auf die Grundlagen. Im vierten Jahr belegen die Teilnehmer weitere zivilrechtliche Fächer, darunter das internationale Privatrecht, und wählen zwei Wahlfächer. Außerdem können sie auf Wunsch an Kursen in englischer, italienischer, russischer und spanischer Rechtsterminologie teilnehmen.



Köln
Paris
1. Semester
 
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Studienortwechsel von Köln nach Paris
 
5. Semester
6. Semester
7. Semester (M1)
8. Semester (M1)


Die Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Fach Rechtswissenschaft sieht die Möglichkeit vor, die im Rahmen der Maîtrise/LL.B.-Prüfungen (Semester 1 bis 8) erbrachten Leistungen als Schwerpunktbereichsleistung anerkennen zu lassen.

Die in Klammern gesetzte Bezeichnung M1 steht für die "première année de Master".

 

Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Der Deutsch-Französische Bachelorstudiengang wird von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) gefördert. Die Studierenden erhalten jeweils während der zweijährigen Auslandsphase eine monatliche Mobilitätsbeihilfe. Weitere Informationen über die DFH auf der Internetseite.