Studienabschlüsse > Master

Der einjährige Masterstudiengang wird mit dem folgenden Abschluss beendet:

Master of Laws – LL.M. Köln/Paris I, von der Universität zu Köln und der Universität Paris gemeinsam verliehen.

Der von den beiden Partneruniversitäten gemeinsam verliehene Abschluss des Master of Laws, LL.M., ist ein akademischer Grad, der hinter dem Namen geführt wird (also z.B. Christian Lacroix, LL.M.). Dieser Abschluss mit einem Umfang von 60 Credits ist international anerkannt und bescheinigt die Konformität des Studiengangs mit den Bologna-Kriterien.

Derzeit ersetzt der Master allerdings noch nicht die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung, die formale Voraussetzungen für die Zulassung zum Richteramt und zur Anwaltschaft in Deutschland sind.